Geschäftsbedingungen
Sämtliche ausführlichen Objektunterlagen (Angebote), die wir auf Anfrage versenden, sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei unbefugter Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für alle uns daraus entstehenden Schäden. Unsere Objektnachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Das von uns unterbreitete Kaufangebot gilt als Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages, das mit der Inanspruchnahme weiterer Maklerdienste durch den Empfänger angenommen wird. Unser Provisionsanspruch entsteht bei Zustandekommen eines rechtswirksamen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages über das angebotene / nachgewiesene Objekt. Die Provision beträgt im Regelfall 5% vom Kaufpreis zzgl. MwSt., zahlbar vom Käufer nach Abschluss des Notarvertrages.
Ist / sind dem Empfänger das / die durch uns ihm nachgewiesene/n Objekt/e bereits mit vollständiger Anschrift bekannt, so hat er uns dies unter Angabe des Anbieters unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt unser Angebot als Erstnachweis. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises.
Nützliche Hinweise
Ganz gleich, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, ob Eigentumswohnung, Villa oder Baugrundstück - für den Verkauf / Kauf einer Immobilie empfiehlt sich ein sachkundiger Makler, denn …
Ein Makler spart Zeit und Ärger
Wer sich Zeit und Ärger sparen möchte, beauftragt sinnvollerweise einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie. Dabei ist wichtig, dass er sich an einen erfahrenen und kompetenten Immobilienfachmann wendet, der seriös arbeitet und sein Metier beherrscht. Ein sachkundiger Makler berät seine Kunden auch bei der Festsetzung eines realistischen Kaufpreises, da er über die notwendigen Marktkenntnisse verfügt und i. d. R. in der Bewertung von Immobilien ausgebildet ist. Ein Makler beurteilt die Ernsthaftigkeit der Interessenten vorab und sortiert „Besichtigungstouristen“ weitgehend aus.
Immobilienverkauf braucht Zeit
Als folgenschwerer Fehler beim Immobilienverkauf erweist sich immer wieder drängende Ungeduld des Verkäufers. Immobilien werden jedoch nicht spontan erworben, sondern stellen für den Käufer eine bedeutsame Investition dar. Deshalb sollte man sich und dem Makler die nötige Zeit für den Verkauf lassen. 6 Monate sind hierfür eine übliche Zeitspanne. Am besten fährt ein Verkäufer, wenn er dem Immobilienbüro seines Vertrauens einen Alleinauftrag erteilt. Damit ist dieses verpflichtet, sich aktiv um geeignete Käufer zu bemühen und nicht etwa das Objekt nur in Anzeigen oder im Schaufensteraushang zu offerieren. Qualifizierte Maklerleistung, wie sie zum Alleinauftrag gehört, ist umfassende persönliche Beratung und Betreuung bis zum Notarvertrag und darüber hinaus.
|
|
|
|
MITGLIED IM BUNDESVERBAND
|
||
|
E . LEHMANN |
|
|
|
||
|
|
Komplettservice rund um die Immobilie |
||||
|
|
|||||